Der Bürgermeister von Marzahn-Hellersdorf gibt hiermit kund und zu wissen!
Nun, nachdem – auch um die Gefühle dero zugezogenen Andersgläubigen nicht zu verletzen und das gemeinschaftliche Zusammenleben derer verschiedener Religionen und Glaubensrichtungen im Gebiete von Hellerdorf nicht zu stören –sämmetliche Bilder von nackten Weibsbildern aus der Öffentlichkeit entfernt sind oder den Augen der Betrachter verstecket oder durch schwarze Balken unkenntlich gemachet sind, wird folgendes erlassen: Die Darstellung von Nackten sowie alle Dinge, die geeignet sind, vom Betrachter als Darstellung von Nackten oder Teilen von Nackten oder Körperteilen, die an Nacktheit gemahnen, erkannt zu werden, ist unter Strafe untersagt.
Künftig ist es verboten –
Erstens: das Obst und Gemüse auf dem Markte oder in Geschäften und Kaufläden offen und ohne Verpackung auszulegen, anzubieten und zu verkaufen, auf dass der Anblick desselben die Gläubigen nicht irritiere. Im einzelnen sind das die Früchte der Bäume, Sträucher, Stauden und aus der Erden, alles was der Form her länglich ist, so die Gurke, der Spargel, die Banane, der Stangensellerie, die Karotte, auch Möhre oder Mohrrübe geheißen, die Zucchini, der Rettich und auch die längliche Paprika und der Spitzkohl. All dies darf fürderhin nur noch mit einem schwarzen Balken unkenntlich gemachet dargeboten und verkaufet werden. Ebenso alle roten Früchte, die geeignet sind, das körperliche Verlangen zu erregen, so der rote Apfel, die rote Kirsche, die Tomate, das scharfe Radieschen, die saftige Pflaume und die Rote Bete, auch wenn diese rund sind und nicht länglich. Ferner alle Nüsse und die Erzeugnisse der Tiere, die da sind Eier und die Milch, da sie unweigerlich mit den Organen, die da nur dem ehelichen Partner gezeiget werden sollen, assoziieret werden können.
Erlaubt bleibet weiterhin das öffentliche Ausstellen von Wasser, Brot und Salz, es sei denn, es handele sich um das französische Baguettebrot, auch dieses solle mit einem Balken verhüllet werden, die Laugenstange aus nämlichem Grunde und die Berliner Schrippe, in der das Abbild des menschlichen Hinterteiles zu erkennen ist.
Zweitens ist es fortan verboten, folgende länglichen Körperteile unverhüllt oder ohne schwarzen Balken verdecket in der Öffentlichkeit zu zeigen: Die Finger, die da sind Zeige-, Mittel-, Ring- und kleiner Finger, sowie der Daumen, ferner die Nase, so sie größer und länger als üblich von Gestalt ist, außerdem die Lippen, assoziieret man mit ihnen doch allzu leicht die weibliche Fut. Auch dürfen in der Öffentlichkeit nicht zwischen die Lippen gestecket oder verzehret werden die folgenden länglichen Dinge wie die Zigarette, die Zuckestange, das Pommes Frites, die Wiener Würstchen, ebenso untersagt ist das Trinken mittels des Trinkhalmes und das Spielen der ungebogenen Musikinstrumente, die zu Blasen sind wie die Flöte, die Oboe, die Klarinette oder das Fagott.
Drittens ist es fortan untersagt, in den Baumärkten des Bezirks unverhüllt auszustellen und zum Kaufe anzubieten: der Nagel, die Schraube und vor allem die Latte, auch die Stange, das Rohr und der Schlauch (außer letzterer ist züchtig zum Kreise aufgerollt), auch Werkzeuge wie der Hammer und der Schraubenzieher, der Beitel, Pinsel, die Silikonspritzdüse, die Heißklebepistole, außerdem Kerzen (es sei denn derer Teelichter), auch künstliche und Taschenlampen.
Viertens ist es verboten, öffentlich Wörter oder Bezeichnungen auszusprechen, die geeignet sind, die genannten Dinge wie etwa Gurke, Spargel, Banane, Stangensellerie, Karotte, Möhre, Mohrrübe, Zucchini, Rettich, Paprika, Spitzkohl, Kirsche, Tomate, Radieschen, Pflaume, Rote Bete, Nüsse, Ei, Baguettebrot, Laugenstange, Schrippe, Finger, Nase, Lippen, Zigarette, Zuckerstange, Pommes Frites, Würstchen, Flöte, Oboe, Klarinette, Fagott, Nagel, Schraube, Latte, Stange, Rohr, Schlauch, Schraubenzieher, Beitel, Pinsel, Silikonspritzdüse, Heißklebepistole oder ähnlichem dem Gegenüber ins Gedächtnis zu rufen, auf dass er nicht unfreiwillig mit dem Gedanken daran erregt oder beschämet werde.
Fünftens untersagt der Bürgermeister von Hellersdorf hiermit dem Öffentlichen Transportbetrieb den Verkehr von U- und Straßenbahnen, so diese länger sind als ein Wagen, auch den Einsatz von einstöckigen Gelenkbussen, sowie das offene Befahren von Strecken und Linien, die gekreuzt werden von Straßenunterführungen oder Tunneln, auf dass kein Mitbürger mit ansehe, wie ein Zug – so er nicht mit einem schwarzen Balken unkenntlich gemachet – in einen Tunnel hinein oder aus diesem wieder herausfahre.
Sechstens fordert der Bürgermeister von Hellersdorf den Regierenden Bürgermeister der Stadt auf, den in der Mitte der Stadt in den Himmel ragende Turm mitteln einem schwarzen Balken derart zu verbergen, dass er – blicke man von Osten aus Hellersdorf zu ihm hin – nicht mehr als Turme erkennbar sei.
Dieser Erlass gilt ab sofort. Wer diesem Erlass zuwider handelt, wird aus dem Bezirke Hellersdorf verbannt und mit ihm seine Kinder und Kindeskinder.